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Die Verbandsgemeinde Eich ist für die Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zuständig.
Da es sich bei der Entsorgung um eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde handelt wird der Betriebszweig gemäß § 86 der Gemeindeordnung in der Rechtsform eines Eigenbetriebes als Sondervermögen mit Sonderrechnung ohne eigene Rechtsfähigkeit geführt.
Gesetzliche Grundlagen für die Verwaltung des Eigenbetriebes bildet die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie die vom Verbandsgemeinderat, aufgrund eigener Satzungsautonomie, beschlossenen Betriebssatzung, Entgeltsatzung und der Allgemeinen Entwässerungssatzung.
Auf den folgenden Seiten können Sie gezielt Informationen zur Verfahrensweise beim Anschluss und Betrieb eines Kanalhausanschlusses erhalten sowie einzelne Gebühren- und Beitragssätze, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Eich gültig sind, abfragen, zusätzlich benennen wir Ihnen die für die einzelnen Aufgabenbereiche zuständigen Mitarbeiter.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können und stehen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.
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